Verordnung der Schulleitung vom 12. Juli 2022
betreffend die Bestimmungen zur semestrierten Oberstufe

 

Gemäß § 82c Abs. 1 Z 1 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2022 hat die Schulleitung eine Verordnung über die Anwendung oder den Ausschluss der Bestimmungen der semestrierten Oberstufe zu erlassen. Dahingehend wird verordnet, dass am Standort

 

 HLW 17 – Bundesschulen Kalvarienberg, 1170 Wien, Kalvarienberggasse 28

 

ab dem Schuljahr 2022/23 für die 10. und jeweils aufsteigend für die nachfolgenden Schulstufen für alle Schülerinnen und Schüler die Bestimmungen der semestrierten Oberstufe gemäß § 22a Abs. 1 SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2022 nicht zur Anwendung gelangen.

 

Diese Verordnung tritt gemäß § 79 SchUG mit dem Ablauf des Tages des Anschlages in der Schule in Kraft.

 

 Wien, 12. Juli 2022

Die Schulleitung


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